§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern, sondern lediglich gegenüber Unternehmern (z.B. Ärzten) und juristischen Personen. 2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließ lich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.
§ 2 Bindung an Angebote, Katalog 1. An unsere Angebote halten wir uns 10 Werktage gebunden. Der Besteller ist an sein Angebot 5 Werktage gebunden. Die Frist läuft an dem Werktag (Montag – Freitag) an, an dem das jeweilige Angebot dem anderen Geschäftspartner zugeht. 2. Die Darstellung unseres Produktsortiments im Printkatalog stellt kein bindendes Angebot im Rechtssinne dar.
§ 3 Zahlungsbedingungen, Vorkasse, Transport, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung 1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gültige Mehrwertsteuer, Fracht/Versandkosten und Verpackungskosten. 2. Das vereinbarte Entgelt ist bei Inlandskunden innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung zur Zahlung fällig. Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahme vor. 3. Bei Exportkunden erfolgt die Lieferung gegen Vorauskasse. 4. Die Auslieferung der Waren erfolgt im Inland (ausgenommen Anlieferung auf Inseln) frachtfrei, sofern der Rechnungsbetrag mehr als 99,00 € Brutto beträgt. 5. Die Auslieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Wir haften für das Verschulden eigener Trans portpersonen nur dann, wenn uns oder unseren Er füllungs gehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 6. Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl der Versendungsart frei.
§ 4 Preisänderungen Preisänderungen im Rahmen dieses Vertrages sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen. Erhöhen sich innerhalb dieses Zeitraums die Löhne, die Material kosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, insbesondere wegen einer Änderung des US-Dollar- Wechsel kurses, so sind wir berechtigt, den Preis an gemessen in dem Maße zu erhöhen, wie sich die Gestehungskosten hierdurch insgesamt erhöht haben. Diese Kostensteigerungen werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur un erheblich übersteigt.
§ 5 Lieferfrist, Lieferabruf, Teillieferung 1. Die Lieferfrist beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages anzulaufen, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. 2. Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss und nicht von uns zu vertreten sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. 3. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung: Können wir die geschuldete Leistung nicht erbringen, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft getätigt haben, werden wir von der Leistungspflicht frei. Dies gilt nur dann, wenn wir diesen Umstand nicht schuldhaft herbeigeführt haben und kein nur vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten unseres Vorlieferanten besteht. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich informieren und diesem eventuelle Anzahlungen zurückerstatten. 4. Ist Gegenstand des Auftrags eine Auslieferung nach Abruf durch den Kunden (Lieferabruf), so erfolgt eine Auslieferung frühestens nach Ablauf von 7 Werk tagen, nachdem uns die Abruferklärung des Kunden zugegangen ist. Wir sind berechtigt, dem geforderten Abruf zu widersprechen, wenn uns eine Auslieferung zum gewünschten Zeitpunkt nicht möglich oder zumutbar ist. Den voraussichtlichen Liefer termin werden wir dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus mitteilen.
§ 6 Wir behalten uns das Eigentum an den Liefer gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Ist der Kunde Unternehmer, ist das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vorbehalten. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.
§ 7 Mängelansprüche des Kunden 1. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten. 2. Ziffer 1 gilt nicht • wenn wir den Mangel arglistig verschweigen; wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache/ unserer Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie übernommen haben und der Mangel dieser Garantie unterfällt; • für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Köper- oder Gesundheitsschadens gerichtet sind. Für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir im gesetzlichen Umfang; • für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder unseres Erfüllungsgehilfen beruhen; • für Ansprüche, die auf einer schuldhaften Verletzung unserer Pflicht zur Übergabe des Kaufgegenstandes frei von Sach- und Rechtsmängeln und unserer Pflicht zur Verschaffung des Eigentums hieran beruhen. 3. Schulden wir die Beschaffung und Übereignung einer oder mehrerer Sachen oder die Lieferung noch herzustellender oder zu erzeugender Sachen, die auf die Kundenwünsche speziell angepasst sind, sind wir bei Vorliegen eines Mangels nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung berechtigt. 4. Es liegt kein Sachmangel vor, wenn wir dem Kunden eine zu geringe Menge und/oder eine höherwertige Ware liefern. Im Fall einer zu geringen Mengenlieferung besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Menge. 5. Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor das vereinbarte Entgelt abzüglich eines Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als das 3-fache der Mängel beseitigungs kosten betragen. 6. Die Nachbesserung gilt nicht nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
§ 8 Untersuchungs- und Rügepflicht, Schadensanzeige beim Frachtführer, Spediteur etc. 1. Es gilt die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht. 2. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Waren/Leistungen in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 3. Wird die Versendung der Ware per Frachtführer, Spedition, Bahn, Schiff oder per Flugzeug durchgeführt, so hat der Kunde beim Empfang den Verlust oder die äußerlich erkennbare Beschädigung des Transportgutes beim Frachtführer, Spediteur bzw. Auslieferer anzuzeigen und sonstige zumut bare Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Schadensersatzansprüche diesen gegenüber zu sichern.
§ 9 Haftung 1. Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit im gesetzlichen Umfang. 2. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. 3. Ziffer 2 gilt nicht, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits; • für Ansprüche, die auf einer schuldhaften Verletzung unserer Pflicht zur Übergabe des Kaufgegenstandes frei von Sach- und Rechtsmängeln und unserer Pflicht zur Verschaffung des Eigentums hieran beruhen; In diesem Fall haften wir für den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. • wenn wir den Mangel arglistig verschweigen; • wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache / unserer Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie übernommen haben und der Mangel dieser Garantie unterfällt. 4. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf 10 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand 1. Ist unser Kunde Kaufmann (im Sinne des Gesetzes), so gilt: Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Rahmen dieses Vertrages ist unser Geschäftssitz. 2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. § 11 Sonstiges Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.